Mit der ARGE Dr. Aurnhammer immer einen Schritt voraus!
Wir freuen uns, dass Sie unsere neue Internet-Präsenz besuchen. Wir haben hier im Rahmen unseres WEA-Netzwerkes für Bau- und Immbiliensachverständige eine besonders schnelle Online-Ausgabe unseres regelmäßigen Infodienstes ARGE SV-info eingerichtet. Wir möchten Sie an dieser Stelle über unsere Arbeiten und Angebote für Sachverständige sowie über Aktuelles und Interessantes zu den Schwerpunktthemen Gesetzgebung, Rechtsprechung, Bauschäden und Immobilienbewertung unterrichten. Über Links gelangen Sie außerdem schnell auf unsere Haupt-Internetseiten unter www.arge-aurnhammer.de. Auf diesen Seiten finden Sie umfangreiche weitere Infos zu unseren Lehrgängen und sonstigen Tagungen für Sachverständige.
| Bauabnahme mit Bausachverständigen: Endlich gibt es Leistungsbilder
Die Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen gehört zu den „klassischen“ Aufgabenstellungen von Bausachverständigen. Es gibt kaum einen im Bauwesen tätigen Sachverständigen aus den Berufsgruppen der Architekten und Ingenieure sowie der handwerklichen Gutachter, der die Leistung „Bauabnahme“ nicht anbietet. Eine Reihe gerichtlich entschiedener Haftungsfälle hat jedoch beachtliche Defizite in der Vertragspraxis der Gutachter offenbart. Auslöser für mögliche Haftungsprobleme waren regelmäßig gänzliche fehlende, lückenhafte oder unklare vertragliche Vereinbarungen über die von dem Sachverständigen zu erbringenden oder auch gerade nicht geschuldeten Abnahme- und ggf. sonstigen begleitenden Leistungen.
Die ARGE Dr. Aurnhammer hat jetzt insgesamt sieben detailliert ausgearbeitete Leistungsbilder entwickelt, die das gesamte Spektrum möglicher Tätigkeitsfelder der Sachverständigen bei der Bauabnahme abdeckt. Damit stehen den Sachverständigen für ihre Vertragspraxis und eine wirksame Begrenzung der Haftungsrisiken in diesem wichtigen Tätigkeitsfeld erstmals systematische Grundlagen für die Beschreibung der Leistungsinhalte im Einzelfall zur Verfügung. Außerdem können die konkret formulierten Bausteine der einzelnen Leistungsbilder auch bedarfsgerecht bei ggf. abweichenden Praxissituationen neu zusammengestellt und kombiniert werden.
Die Leistungsbilder für die Bauabnahme mit Bausachverständigen sind in die Online-Datenbank DataSV eingestellt worden und stehen dort als kostenpflichtiges Dokument Nr. 4-06-0801 jederzeit zur Verfügung.
| DataSV
| Seit 29.3.2008 online: www.DataSV.info
| Programm
| SACHVERSTÄNDIGENKONGRESS 15. ARGE-INFOTAG "SV-aktuell" am 19. Januar 2008 in Würzburg
WENN SIE WISSEN WOLLEN WAS WIRKLICH LOS IST!
Diese Tagung gibt es nur einmal pro Jahr
Vorgesehene THEMENSCHWERPUNKTE (Auswahl):
Sachverständigenrecht: - Wettbewerbsrecht der Bausachverständigen: Gibt es jetzt ein "Stuttgarter Landrecht"? - JVEG: Jetzt kommt es auf die "Feinheiten" an (neueste Gerichtsentscheidungen) - Aktuelle Prozessrechtsänderungen: Eine erste Bilanz - Streitverkündung Flop - Gerichtsgutachterablehnung Top? - BGH: Immer wieder etwas Neues zur Sachverständigenhaftung
Bau- und Immobilienrecht: - Neueste Entwicklungen im Baurecht: Was Bausachverständige wissen sollten - Neue Rechtsprechung für Bau- und Immobiliensachverständige (z.B.: Gerichtsurteile zum Bauen im Bestand nehmen zu)
Baufachliche Themen: - EnEV 2007: Doch kein Thema für Bausachverständige? - Aktuelle Bauschadensfälle, u.a.: Kyrill und die Folgen - Reichen neue Regelwerke aus? - Bauforschung: Drahtankerverbindungen bei zweischaligem Mauerwerk - Ein unterschätztes Risiko? - Neue Messgeräte für Sachverständige: Infos - Praxistest - Fallbeispiele
Gutachterpraxis: - Gutachten über anerkannte Regeln der Bautechnik: Können das die Bausachverständigen wirklich nicht? - Information über die Ergebnisse der Bausachverständigenumfragen der ARGE Dr. Aurnhammer (z.B. Elementwände im Druckwasser)
Bericht über die vom WEA-Netzwerk-Fonds der ARGE Dr. Aurnhammer geförderten Projekte
Fachliche Leitung: - Dipl.-Ing. Peter-Andreas Kamphausen - Dipl.-Ing. Dietmar Warmbrunn
| AKTUELL
| BGH sichert die Tätigkeit des Gerichtsgutachters in mehreren Problemfeldern ab! Weitere wichtige Erfolge für die Arbeit der ARGE Dr. Aurnhammer und des WEA-Netzwerk-Fonds!
BGH Beschluss vom 27.7.2006 - VII ZB 16/06
Die Streitverkündung gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen ist unzulässig. Der Streitverkündungsschriftsatz ist nicht zuzustellen.
VOLLTEXT DER ENTSCHEIDUNG HIER
BGH Beschluss vom 28.7.2006 - III ZB 14/06
Das gegen einen Sachverständigen zur Vorbereitung eines geplanten Haftungsprozesses gerichtete selbständige Beweisverfahren ist unzulässig, solange der Rechtsstreit, in dem der Sachverständige ein angeblich grob falsches Gutachten erstattet hat, noch nicht abgeschlossen ist und die Partei dort noch die prozessuale Möglichkeit von Einwänden gegen das Gutachten hat.
Mit diesen beiden höchstrichterlichen GRUNDSATZENTSCHEIDUNGEN haben unsere konsequenten Arbeiten der letzten Jahre erneut Früchte zum Nutzen der Sachverständigen getragen. Weitere eingehende Informationen finden Sie in unserer Abhandlung:
Streitverkundung und selbständige Beweisverfahren gegen gerichtlich beauftragte Sachverständige, DER BAUSACHVERSTÄNDIGE 4/2006, S. 43 ff. (Autor: Peter-Andreas Kamphausen)
| AKTUELL
| WETTBEWERBSZENTRALE VERLIERT MUSTERPROZESS um die Führung der Bezeichnung "Bausachverständiger" in vollem Umfang!
Großer Prozesserfolg für die vom WEA-Netzwerk-Fonds der ARGE Dr. Aurnhammer finanziell unterstützte Aktion "Rettet den Bausachverständigen"
Weitere Informationen siehe unten!
| Unser großer SV-Kongress am 19.1.2008 in Würzburg
| JETZT ANMELDEN ZUM 15. ARGE-INFOTAG 2008!
Teilnahmeentgelt (zzgl. MWSt.): nur 270,00 EURO Enthalten sind unfangreiche Tagungsunterlagen (CD-ROM optional), Pausengetränke, ein Mittagessen im Tagungshotel
Diese Tagung gibt es nur einmal pro Jahr!
WENN SIE WISSEN WOLLEN, WAS WIRKLICH LOS IST!
Das haben Sie verpasst, wenn Sie in diesem Jahr nicht bei uns auf dem 14. ARGE-INFOTAG in Würzburg waren:
LEITTHEMA: Das Bausachverständigenbüro der Zukunft als "One-stop-shop" - Wollen wir das überhaupt? - Marktchancen, Marketing, Kooperationen, Werbung und Auftragsakquisition des Bau- und Immobiliensachverständigen heute und morgen Der Bausachverständige im Wettbewerb: Wo stehen wir heute? Wettbewerbszentrale verklagt wieder einen Bausachverständigen - WEA-Netzwerk-Fonds gibt erneut finanziellen Rechtsschutz!
SACHVERSTÄNDIGENRECHT: JVEG Verfassungsbeschwerden: Hilfe aus Karlsruhe oder wieder nur "Ohrfeigen" für die Gerichtsgutachter? JVEG: neueste Gerichtsentscheidungen und aktuelle Gesetzesänderungen Die nächste "ZPO-Reform": Wieder nur "Arbeitsbeschaffung" für Sachverständige und Gerichte? BGH verschärft Haftung der Gerichtsgutachter weiter
SV-HONORAR: Was ist die "übliche Vergütung" , wie wird sie ermittelt (neueste Rechtsprechung)?
BAU- und IMMOBILIENRECHT: Aktueller Stand der Rechtsprechung für Bau- und Immobiliensachverständige
BAUFACHLICHE THEMEN: EnEV 2007: Sachstand für Sachverständige (u.a. Energiepass: "Wertpapier" ohne Wert?) Problemfall Verankerung von zweischaligem Mauerwerk Bauen im Bestand: nachträgliche Kellerabdichtung contra Regelwerke? Hohlstellendetektor für Bodenbeläge: Gibt's das? ARGE-Praxisfall: "Selbstreinigendes Glas" in Theorie und Praxis Weitere aktuelle Bauschadensfälle (z.B. Schwammschaden nach Fußbodensanierung)
GUTACHTERPRAXIS: Minderwertgutachten: Fehler nehmen zu - wie können sie vermieden werden? Merkantiler Minderwert: Weiterhin ein "Dunkelproblem"?
BERICHT über die vom WEA-Netzwerk-Fonds der ARGE Dr. Aurnhammer geförderten Projekte, insbesondere die erfolgreich abgeschlossenen Gerichtsverfahren
Wir würden uns freuen, wenn unser großer Sachverständigenkongress zum Jahresbeginn Ihr Interesse findet und Sie sich Ihren Teilnahmeplatz sichern. Anmelden können Sie sich auch unter www.arge-aurnhammer.de
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WEA-NETZWERK- FONDS informiert:
| Wettbewerbszentrale verliert den Musterprozess um die Führung der Bezeichnungen "Bauschverständiger" und "Bau-SV" auch vor dem Wettbewerbssenat des OLG Hamburg!
Nachdem die Wettbewerbszentrale bereits vor dem LG Hamburg (Urt. v. 2.8.2005 - 312 O 211/05) eine Niederlage einstecken musste, hat sie am 5.7.2006 auch vor dem OLG Hamburg in vollem Umfang verloren (5 U 143/05). Nach eingehender Belehrung des Senats über die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels und auf "dringendes Anraten" des Gerichts ist die Berufung gegen des Urteil des LG Hamburg zurückgenommen worden. Damit ist das Grundsatzurteil des LG Hamburg (s. dazu 13. ARGE-INFOTAG, 28.1.2006) rechtskräftig geworden! Die Wettbewerbszentrale hat alle Kosten zu tragen.
Damit ist jetzt klar: Die Wettbewerbszentrale kann uns Sachverständigen - gleich ob öffentlich bestellt oder frei - die Führung unserer angestammten Bezeichnungen "Bausachverständiger" und "Bau-SV" nicht untersagen. Dies gilt überall: z.B. im Branchenbuch, auf Visitenkarten und im Internet. Allerdings sind einige Vorsichtsmaßregeln im Hinblick auf die Sachgebietsbezeichnungen zu beachten, über die wir Sie im Detail auf unseren Tagungen informieren.
Trotz der empfindlichen Niederlage der Wettbewerbszentrale rechnen wir nicht damit, dass die Zentrale jetzt ihr "lukratives Abmahngeschäft" im Sachverständigenwesen so ohne weiteres aufgeben wird. Bitte unterrichten Sie also Ihre Kollegen über den Prozessausgang, damit keine voreiligen Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Holen Sie im Bedarfsfall kundigen Rechtsrat ein. Auch die ARGE Dr. Aurnhammer wird natürlich weiterhin betroffenen WEA-Kollegen mit Sachkompetenz sowie Rat und Tat zu Seite stehen.
ZUR ERINNERUNG:
Die ARGE Dr. Aurnhammer hat am bereits 14.6.2005 folgende Pressemitteilung herausgegeben:
ARGE Dr. Aurnhammer: Aktion „Rettet den Bausachverständigen“ Bausachverständige sind im modernen Bauwesen als Berater und Gutachter nicht mehr wegzudenken. Dennoch versucht derzeit die Wettbewerbszentrale München, einem öffentlich bestellten Bausachverständigen in einem Pilotprozess vor dem Landgericht Hamburg die Führung der Bezeichnung „Bausachverständiger“ gerichtlich zu untersagen. Begründung: angeblich wird damit eine umfassende Qualifikation behauptet, über die heute kein einzelner Experte im Bauwesen mehr verfügen kann.
Dazu Peter-Andreas Kamphausen, Geschäftsführer der ARGE Dr. Aurnhammer und selbst Bausachverständiger: „Als ältester Anbieter bilden wir seit 1963 besonders qualifizierte Bausachverständige für die hohen Praxisanforderungen aus. Kein Bausachverständiger behauptet von sich, dass er vom Bauen alles versteht. Die Bezeichnung ist jedoch in der Öffentlichkeit, z.B. wie die des Rechtsanwalts oder Allgemeinmediziners, unverzichtbar, um den Verbrauchern gegebenenfalls Hilfestellungen beim Auffinden von Spezialsachverständigen zu geben. Wenn alle Experten im Bauwesen gezwungen wären, stattdessen jeweils ihre einzelnen Sachgebiete anzugeben, wären die Verbraucher bei der Suche nach dem geeigneten Sachverständigen hoffnungslos überfordert.“
Mit dem WEA-Netzwerk-Fonds unterstützt die ARGE Dr. Aurnhammer den verklagten Sachverständigen über die Aktion „Rettet den Bausachverständigen“ auch finanziell in seinem Kampf gegen die Wettbewerbszentrale. Dazu Kamphausen: „Die Bausachverständigen haben für das Vorgehen der Wettbewerbszentrale, die sich hier offenbar neue Geschäftsfelder erschließen will, keinerlei Verständnis. Es gibt eine sehr große Solidarität unter den Kollegen, die sich auch dadurch ausdrückt, dass binnen kürzester Zeit die zur Unterstützung erforderlichen Mittel in unseren Fonds eingezahlt worden sind. Wir hoffen auf eine positive gerichtliche Entscheidung in diesem Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte Berufsgruppe der Bausachverständigen in Deutschland.“ (Ka.)
Auch Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Einzahlungen in den WEA-Netzwerk-Fonds sind auf folgendes Konto möglich: ARGE Dr. Aurnhammer HASPA Hamburg Kto.-Nr. 1043217056 BLZ 20050550 Zusatz: "Treuhand WEA-Netzwerk-Fonds"
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WEA-NETZWERK- FONDS informiert: Streitverkündung gegen Gerichts- gutachter?
| Inzwischen haben wir eine erste Grundsatz-Entscheidung des BGH sowie OLG-Entscheidungen erstritten, darunter einen Grundsatzbeschluss des OLG Koblenz mit folgenden Leitsätzen:
Die Streitverkündung an den vom Gericht beauftragten Sachverständigen ist unzulässig. Die Zustellung der Streitverkündungsschrift an diesen Sachverständigen ist rechtswidrig.
Damit haben wir exakt das von uns angestrebte Ergebnis erreicht. Wir werden Sie auf unseren Tagungen weiter über die Rechtsentwicklungen informieren.
Alle gennanten Fälle sind für die WEA-Kollegen durch alle Instanzen mit voller finanzieller Rückendeckung durch den WEA-NETZWERK-FONDS der ARGE Dr. Aurnhammer getragen worden. Wir rufen bei dieser Gelegenheit nochmals alle Sachverständigenkollegen auf, den WEA-NETZWERK-FONDS fachlich und finanziell zu unterstützen. Denn: nur gemeinsam können wir Verbesserungen erreichen. Nähere Auskünfte erteilt die ARGE-Geschäftsstelle.
| Zielbaummethode höchstrichterlich anerkannt!
| Bundesverwaltungsgericht: Die Zielbaummethode ist ohne Zweifel eine geeignete Methode, mit der der gesetzliche Auftrag erfüllt werden kann, die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 16.11.2004 - 4 B 71.04) Volltext der Entscheidung: HIER
| Baumangel: Minderwert nach Zielbaummethode
| OLG Brandenburg: Weisen sanierte Dachflächen sichtbare optische Mängel auf, dann ist es nicht zu beanstanden, wenn der Sachverständige die Wertminderung mit der Zielbaummethode nach Aurnhammer ermittelt (Urteil vom 26.1.2005 - 4 U 118/04 - ibr-online)
| | | | 14. ARGE-INFOTAG "SV-aktuell" Würzburg, 27.1.2007, 9 - 18 Uhr MARITIM Kongress Zentrum
DER GROSSE SACHVERSTÄNDIGENKONGRESS ZUM JAHRESANFANG!
Diese Tagung sollte kein Sachverständiger verpassen |
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| | EIN VOLLER ERFOLG ! TAGUNG AUSGEBUCHT!
PRAXISTRAINING GUTACHTEN BAUMÄNGEL / BAUSCHÄDEN (Praxisstufe I-BS) | Vermeiden Sie den "Praxis- schock"!
| Ab dem Frühjahr 2005 wird die ARGE Dr. Aurnhammer ihr Tagungsangebot im Bereich der Bauschadensbegutachtung durch ein völlig neuartiges PRAXISTRAINING als Ergänzung zu unseren Grundlehrgängen wesentlich intensivieren. Der Grund ist der Wunsch vieler Kollegen nach einem REINEN PRAXISSEMINAR zur Erstellung von Bauschadensgutachten "VOM AUFTRAGSEINGANG BIS ZUR GUTACHTENABLIEFERUNG".
Wir trainieren insbesondere in verschiedenen praktischen ÜBUNGS-MODULEN, z.B. zur Beschaffung, Erfassung und Bearbeitung der (Auftrags-)Unterlagen, zur vollständigen und richtigen Faktenerhebung bei ORTSBESICHTIGUNGEN (u.a. richtiges "SEHEN LERNEN FÜR BAU-SV", Einsatz von Mess- und Dokumentationsmitteln usw.), zum richtigen Arbeiten mit technischen Regelwerken und zur konkreten Ausarbeitung des Gutachtentextes.
Als fachliche Bearbeitungsschwerpunkte sind u.a. vorgesehen: Bauwerksabdichtung, Risseschäden, Maßtoleranzen, Fußböden und Wände (u.a. Begutachtung optischer Mängel), Treppenanlagen u.v.m.
Die Tagung wird in ihrer didaktischen und interaktiven Konzeption ersichtlich in Deutschland wieder einzigartig sein. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
NÄCHSTER TERMIN: Fr., 19.5.2006, 9 - 18:00 Uhr, QUEENS Hotel Kassel ANMELDUNG / VORMERKUNG: HIER
Weitere Infors zur Tagung können bei der Geschäftsstelle nachgefragt oder aus unseren INFODIENSTEN entnommen werden.
TiPP: Wir enpfehlen unbedingt eine Buchung zusammen mit der am Folgetag (20.5.2006) im gleichen Hotel stattfindenden Tagung "Aktuelle Bauschadensfälle / Erfahrungsaustausch Bauschäden"
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| Politiker greifen den Sachverständgen tief in die Taschen
"Mogelpackung" JVEG ist am 1.7.2004 in Kraft getreten
Qualifizierten Gerichtsgutachtern drohen erhebliche Vergütungsminderungen | | |
Seit 1994 warten die deutschen Gerichtssachverständigen auf eine leistungsgerechte Anpassung ihrer Vergütungen. Während sich die Politiker in schöner Regelmäßigkeit selbst Diätenerhöhungen bewilligt haben, sind die Gerichtsgutachter als einzige Berufsgruppe in Deutschland seit 10 Jahren von jeglicher Einkommensentwicklung abgekoppelt worden und haben in den Jahren zudem hohe Personal- und Sachkostensteigerungen hinnehmen müssen.
Als "Belohnung" dafür, dass sich die Sachverständigen und ihre Verbände von den Politikern immer wieder haben hinhalten lassen, tritt am 1.7.2004 ein sog. "Justizvergütungsgesetzes" (JVEG) in Kraft. Fazit dieses Gesetzes: Gerade den fähigsten und am besten ausgestatteten Sachverständigen, auf deren Mitwirkung die Gerichte dringend angewiesen sind, drohen sogar gegenüber dem 10 Jahre alten und inzwischen verfassungswidrig gewordenen ZSEG erhebliche Vergütungsminderungen. Dies wird in einem bislang noch nicht gekannten und für die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege schädlichen Ausmaß Unzufriedenheit und Unwilligkeit bei den Gerichtssachverständigen bewirken. Zahlreiche absehbare Streitfragen um das neue Gesetz werden zudem die Gerichte belasten.
Die ARGE Dr. Aurnhammer hat gemeinsam mit anderen Institutionen und vielen einzelnen Sachverständigenkollegen bis zuletzt gegen das JVEG gekämpft. Textfassungen unserer Stellungnahmen mit weiteren Infos finden Sie in unserem Online-Dokumentenarchiv hier (bitte anklicken)
Über das JVEG und die nachteiligen Auswirkungen für die Sachverständigen haben wir außerdem als erste ausführlich schon auf unserem jährlichen Sachverständigenkongress 11. ARGE-INFOTAG "SV-aktuell" am 17.1.2004 in Würzburg berichtet.
Jetzt geht es um folgendes:
Wir halten das JVEG nicht für verfassungsgemäß und werden von unserer Seite alle Bemühungen, gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht vorzugehen, mit allen unseren Kräften unterstützen. Die entsprechenden Arbeiten leistet das bei der ARGE-Geschäftsstelle eingerichtete "Koordinierungsbüro Verfassungsbeschwerde JVEG". Wenn Sie in die große Gruppe von Gerichtsgutachtern fallen, die nach dem JVEG weniger Vergütung als nach dem ZSEG erhalten, melden Sie sich bei uns und arbeiten Sie aktiv mit! Leisten Sie einen finanziellen Beitrag in den neuen WEA-NETZWERK-FONDS.
Dessen ungeachtet sind ALLE GERICHTSGUTACHTER gezwungen, ab dem 1.7.2004 nach dem JVEG abzurechnen. Wir werden deshalb ab sofort umfänglich und detailliert über das JVEG, dessen Umsetzung, konkret bis hin zu Erstellung von Abrechnungen, sowie die zu erwartenden Praxisprobleme für die Sachverständigen informieren.
| ACHTUNG: 1. AUFLAGE schon v e r g r i f f e n !
PRAXISKOMMENTAR JVEG 2004 (Autor: P.-A. Kamphausen): VORBESTELLUNGEN für die 2. AUFLAGE nimmt die Geschäftstelle entgegen.
Der Kommentar wird vorrangig über das WEA-Netzwerk der ARGE Dr. Aurnhammer als Sonderlehrgangsmaterial angeboten. Er kann jedoch auch von externen Sachverständigen – gegen eine zusätzliche Schutzgebühr – bezogen werden.
Der Kommentar behandelt insbesondere für Bausachverständige und Immobiliengutachter alle praxisrelevanten Regelungen des JVEG, zeigt die zu erwartenden Abrechnungsprobleme auf und gibt konkrete Empfehlungen zur optimalen Abrechnung von Gerichtsgutachten mit dem Ziel der Vermeidung weiterer Vergütungseinbußen. Die veröffentlichte Rechtsprechung wird komplett eingearbeitet.
Der Autor veröffentlicht seit 25 Jahren regelmäßig Fachbeiträge zum Gutachterwesen und zum Entschädigungs- und Honorarrecht der Sachverständigen.
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| | Quelle: Badisches Tagblatt 19.12.2003 / Nr. 293 | |
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Qualifizierte Bauschadens- und Immobilienbegutachtung seit 1963
... natürlich mit unseren "Werkzeugen" | | | | | | | | |
Tagungen und Seminare | Lehrgangsplaner: hier klicken | | GRUND- LEHRGÄNGE
| Derzeit sind keine Grundlehrgänge im Angebot! | | ACHTUNG: Derzeit nicht im Angebot!
| PRAXISLEHRGANG BAUSCHADENSGUTACHTEN (Praxisstufe I-BS)
Aktuelle BAUSCHADENSFÄLLE / ERFAHRUNGSAUSTAUSCH BAUSCHÄDEN (EA Bau)
Siehe dazu unsere gesonderten Infos!
| | ACHTUNG: Derzeit nicht im Angebot!
| Hier müssen alle Beteiligten gut zusammenarbeiten!
Expertenseminar BAUEN IM BESTAND (BiB) Sachgerecht Planen – Schäden vermeiden – Kosten im Griff: Bausachverständige beraten
Nähere Infos in der Geschäftsstelle
| Unser "runder Tisch" für alle mit dem Bauen im Bestand befassten Baufach- leute!
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| Unser neues "Highlight" Intensivtraining Versicherungsgutachten II (Vers-SV II)
ACHTUNG: NEUE VERTIEFUNGSSTUFE !!!!!!
Spezial-Schulung zur Begutachtung von Sach- und Haftpflichtschäden bei Gebäuden und Immobilien
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| | Der 12. ARGE-INFOTAG am 15.1.2005 war wieder ein voller Erfolg. Die Teilnehmer sind mit Ihren Informationen wieder auf dem neuesten Stand und können daraus unmittelbaren Nutzen ziehen.
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| Prof. Dr. Soergel referierte über die neuesten Entwicklungen bei der Sachverständigenhaftung
| | Baumängel und Bauschäden |
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| Immer wieder brandneu!
Aktuelle Bauschadensfälle / Erfahrungsaustausch Bauschäden (EA-Bau)
Nächster Termin: Tagung ist derzeit nicht im Angebot!
Tagungsbericht 2002: Klicken Sie hier
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| Immobilien- Bewertung
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| Immer wieder auf dem neuesten Stand: Intensivtraining Wertermittlung (IWE) Nächster Termin 2006: NN
| Buchung hier | Neue Rechtsprechung und andere aktuelle Infos | | | | | | Baumängel
| BGH: Grundsatzentscheidung zu schimmel- befallenen Dachhölzern Der BGH hat einem Bauherrn einen umfassenden Schadens- ersatzanspruch bei der Mangelbeseitigung verschimmelter Dachhölzer eingeräumt. Der Bauherr braucht sich nicht auf Ersatzlösungen einzulassen, durch die nicht das vertraglich geschuldete Werk erreicht wird und auch nicht auf die Abgeltung eines Minderungsbetrages für eine nicht vertragsgemäße Nachbesserung. Der Bauherr durfte hier vielmehr das komplette Dach erneuern, zumal zwei ö.b.u.v. Sachverständige dazu geraten hatten. Die Kosten dafür waren auch nicht unverhältnismäßig, weil der Einbau zu feuchten Dachholzes durch den Unternehmer grob schuldhaft gewesen sei und zudem berechtigte Befürchtungen wegen einer weiter bestehenden Gesundheitsgefährdung bestünden (BGH 27.3.2003 - VII ZR 443/01). Volltext der Entscheidung: Klicken Sie hier | | Kostenrecht (JVEG)
| LSG Baden-Würtemberg: Festlegung der Honorargruppe nicht verbindlich! Die vor Gutachtenerstattung auf Antrag des Sachverständigen erfolgte Vorabenscheidung über die Honorargruppe nach § 9 Abs. 1 S. 5 JVEG ist nicht verbindlich, sondern steht unter dem Vorbehalt der späteren Nachprüfung bei der endgültigen Vergütungsabrechnung (Beschl. v. 15.9.2004 - L 12 U 3685/04).
| | Kostenrecht (ZSEG)
| VG Schleswig-Holstein: Unstreitiger Entschädigungsbetrag ist unverzüglich an den SV auszuzahlen! Ist über Entschädigung des Gerichtsgutachters nach § 16 ZSEG vom Gericht noch zu entscheiden, dann ist wenigstens der unstreitige Teilbetrag der Entschädigung unverzüglich an den Gutachter auszuzahlen (Beschl. v. 19.8.2003 - 14 A 603/99 - JurBüro 2004, 98)
| | | | | | Alles was Recht ist .... für Bau- und Immobiliensachverständige gibt es bei - Die neue Wissens- und Hilfedatenbank für Sachverständige und Juristen im Internet
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ARGE Dr. Aurnhammer: Alles, was Sachverständige interessiert:
Abdichtung Abnahme Ausbildung Architekt Bau Bauen Bauleistung Bauleitung Baumangel Baumängel Bauphysik Bauqualität Bausachverständige Bausachverständiger Bauschaden Bauschadenforschung Bauschadensforschung Bauschäden Bauteil Bauteilöffnung Bauüberwachung Bauwerk Bauwerksabdichtung Bauwesen Befangenheit Bergschaden Bestand Bestellung Beweis Beweismittel Beweisverfahren BGB BGH Bodengutachten Bodenrichtwert Bodenwert DIN 18195 DIN 18202 DIN 4108 DIN 4109 Dritthaftung Energieausweis Energieeinsparverordnung EnEV Energiepass Entschädigung Erfahrungsaustausch Ertragswert Expertise Fertigstellungsbescheinigung Feuchtigkeit Fogging Freiberufler Gericht Gerichtsauftrag Gerichtsgutachten Gewerbesteuer Grundstück Grundstücksbewertung Gutachten Gutachter Gutachterausschuss Gutachterkosten Haftpflichtversicherung Haftung Handwerk Haus Hilfskraft HOAI Honorar Immobilie Ingenieur Justizvergütung JVEG Lehrgang (optischer) Mangel Mauerwerk Mietminderung Mietspiegel Minderung (merkantiler) Minderwert Neubau Nutzfläche Nutzwertanalyse Objektüberwachung Ortsbesichtigung Ortstermin Partnerschaft Partnerschaftsgesetz Privatgutachten Qualitätssicherung Quote Quotierung Rechtsanwalt Rechtsprechung Regeln der Technik Richter Riss Risse Sachkunde Sachversicherung Sachverständige Sachverständigenordnung Sachverständiger Sachwert Sanierung Schadensersatz Schadensquote Schiedsgericht Schiedsgutachten Schimmel Schimmelpilz Schlichtung Seminar Steuern Vergleich Vergleichsmiete Vergleichswert Vergütung Vergütungsgesetz Verkehrswert Versicherung Versicherungsgutachten VOB WEA WEA-Netzwerk-Fonds WEG Werbung Wert Wertgutachten Wertgutachter Wertminderung Wettbewerb Wettbewerbsrecht Wohnung Wohnfläche Wohnungseigentum Zertifizierung Zielbaum Zielbaummethode Zielbaumverfahren ZPO ZSEG
ARGE Dr. Aurnhammer: Wenn Sie wirklich wissen wollen was los ist, sind Sie mit uns immer einen Schritt voraus..... seit 1963!
Sachverstand einfach online recherchieren... www.DataSV.info
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